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Opens external link in new windowcarwashpro vom 21.02.2021

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Wirtschaftsminister Pfister will sonntags Autos waschen lassen

Das bisher geltende Verbot sei ein "Symbol bürokratischer Überregulierung und Gängelei" (tol). Baden-Württembergs Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Ernst Pfister hat am Donnerstag in Stuttgart die Aufhebung des Sonntagswaschverbots in Autowaschanlagen gefordert. Das bisher geltende Verbot sei ein "Symbol bürokratischer Überregulierung und Gängelei". Eine Aufhebung dieses Verbots könne auch zur Verbesserung der Situation der inländischen Tankstellen im Grenzgebiet insbesondere zur Schweiz beitragen, die massiv unter dem Tanktourismus in das Nachbarland zu leiden hätten. Pfister: "Das Sonntagswaschverbot für Autos muss fallen. Es ist genauso unzeitgemäß wie das Sonntagsbackverbot, das bereits vor einigen Jahren abgeschafft wurde." Pfister verwies darauf, dass in den letzten Jahren bereits mehrere Bundesländer das Sonntagswaschverbot gelockert hätten, ohne den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags zu verletzen.

Dies gelte für Schleswig-Holstein ebenso wie für Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Ländern sei inzwischen ein Betrieb von Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen möglich. Sogar der Freistaat Bayern stehe kurz davor, den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zu flexibilisieren. In Bayern sollen die Städte und Gemeinden künftig selbst entscheiden können, ob sie den Betrieb von Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen ab 12 Uhr zulassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei im Juni 2005 vom bayerischen Kabinett beschlossen worden. Inzwischen sei die Verbandsanhörung erfolgt. Vor wenigen Tagen habe das Kabinett in Bayern beschlossen, dass der Gesetzentwurf nunmehr dem Landtag zugeleitet werden soll. Im Übrigen gebe es auch in den Nachbarländern Schweiz, Österreich und Italien kein staatliches Verbot des sonntäglichen Betriebs von Autowaschanlagen. Die Aufhebung des Sonntagswaschverbots könne gerade auch für viele mittelständische Unternehmen im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland mehr Chancengleichheit schaffen, so Pfister. Viele Tankstellen hätten seit Einführung der Ökosteuer durch Rot-Grün wegen der deutlich niedrigeren Spritpreise in den Nachbarstaaten ohnehin mit schweren Wettbewerbsnachteilen zu kämpfen. Das Sonntagswaschverbot sei ein bürokratisches Zusatzprogramm zur Förderung des Tanktourismus. Dies sei nicht länger hinnehmbar. Wenn in Hessen, der Schweiz, Österreich und künftig auch in Bayern sonntags Autos gewaschen werden dürften, in Baden-Württemberg aber nicht, so sei das für die Autofahrer ebenso unverständlich wie für die Tankstellenpächter und Waschanlagenbetreiber, sagte Pfister. Und abschließend: "Deshalb müssen wir bei dieser Frage sofort nach der Landtagswahl Nägel mit Köpfen machen."

 

In Zukunft nun können bayrische Autofahrer ihre Wagen auch an Sonn- und Feiertagen waschen lassen. Das bayerische Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Allerdings gibt es Einschränkungen: Das Waschen soll erst ab 12.00 Uhr erlaubt sein und das letzte Wort haben die Kommunen.

Feiertagsrecht - Autowaschen in Hamburg sonntags erlaubt

Die Hamburger Behörde für Inneres hat beschlossen, das Autowaschen an Sonntagen ab Ende Februar 2005 zu erlauben. Danach ist sonntags zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr das Waschen von Autos erlaubt, mit Ausnahme der Sonntage, auf die Feiertage fallen. Ob die angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen dem Beispiel des Stadtstaates folgen werden, bleibt abzuwarten.

Autowaschen auch am Sonntag

Regelung berücksichtigt kirchliche, soziale und wirtschaftliche Interessen

Das Autowaschen soll in Hamburg zukünftig auch an Sonntagen zugelassen werden. Der Senat hat am heutigen Dienstag eine entsprechende Vorlage der Behörde für Inneres beschlossen. Der Startschuss soll Ende dieses Jahres oder Anfang 2005 fallen.

Innensenator Udo Nagel: "Wir haben eine vernünftige, ausgewogene Lösung gefunden, die kirchliche, soziale und wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. In dieser Form ist die sonntägliche Autowäsche ein Gewinn für die Hamburger Bürger und die Wirtschaft."

Um die Autowäsche auch sonntags zu ermöglichen, muss die Feiertagsschutzverordnung geändert werden. Der Entwurf zur Änderung sieht vor, das Autowaschen grundsätzlich auch an Sonntagen in Zeit von 13 bis 18 Uhr zuzulassen. Ausgenommen bleiben Sonntage mit besonderem Feiertagsschutz (Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag) sowie Feiertage, wenn diese auf einen Sonntag fallen.

Möglich wird das Autowaschen am Sonntag in Gewerbe- und in Industriegebieten, nicht aber in Wohngebieten, um die Ruhe der Anwohner zu gewährleisten. Vorgesehen ist der Betrieb von Münzwaschanlagen.

In den kommenden Wochen wird der Senat die betroffenen nichtstaatlichen Stellen (Kirchen, Gewerkschaften, Handelskammer) beteiligen.

Hintergrund-Information: Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?

· In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonntagen mit Ausnahme von Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag zulässig. Eine ähnliche Rechtslage gilt in Berlin, Bayern und Brandenburg.

· In Schleswig-Holstein ist am 16. Juli 2004 eine Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage in Kraft getreten, die - ähnlich, wie die für Hamburg geplante Regelung - den Betrieb von automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge an Sonntagen zulässt.

· In Hessen sind der Betrieb von Autowaschanlagen und die Autowäsche in den SB-Waschboxen an Sonn- und Feiertagen zwar grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmemöglichkeiten: für Waschanlagen, die im Zusammenhang mit Tankstellen betrieben werden und schallgeschützt sind.

· In Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen ist der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen bisher noch verboten.

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Sonntagswäsche bei ALLGUTH 

Im April 2006 wurde eine Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung vom Bayerischen Landtag beschlossen. Diese Änderung ermöglicht die Autowäsche an Sonn- und Feiertagen, wobei den Städten und Gemeinden diesbezüglich ein letztes Entscheidungsrecht eingeräumt wurde. So kommt es, dass leider nicht an allen ALLGUTH Stationen sonn- und feiertags gewaschen werden darf.

 

An den unten aufgeführten Stationen können Sie Ihr Auto sonn- und feiertags von 12:00 bis 18:00 Uhr waschen.

 

Bitte beachten Sie, dass folgende Feiertage von der Regelung ausgenommen sind: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie erster und zweiter Weihnachtsfeiertag.

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Sachsen ändert Sonn- und Feiertagsgesetz

Der Freistaat Sachsen ändert die Bestimmungen über das Waschen am Sonntag im sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz. Künftig soll das Waschen von Autos auch sonntags erlaubt sein.
Das Land beabsichtigt den § 4 des sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der als „Allgemeine Schutzvorschrift“ die Sonn- und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei hält um eine Ausnahmeregelung für Tankstellen und Videotheken ergänzen. Damit fällt das Waschen aus der Schutzvorschrift des § 4 Absatz 2 „An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.“ heraus und wird in § 4 Abs. 3 dann um eine Ziffer 5 ergänzt, die dann wie folgt lautet:
 
(3) Absatz 2 gilt nicht für
 
5. den Betrieb von Waschanlagen für Kraftfahrzeuge an den Sonntagen.
 
Zurzeit läuft eine Anhörung durch die sächsische Staatsregierung. Wir haben uns für diese Regelung ausgesprochen. Gerade in den Grenzbereichen zu Polen und Tschechien sollten unsere Kollegen die Gelegenheit haben, ihre Verluste aus dem Tanktourismus einzugrenzen. Außerdem erlauben auch Brandenburg und Thüringen eine entsprechende Verfahrensweise. Damit ist in der Region auch insoweit wieder wettbewerbsgleichheit hergestellt.
Über das Inkrafttreten der Regelung werden wir rechtzeitig informieren.

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Waschverbot am Sonntag — 01.07.2004 | Artikel aus der autobild
Schwamm drüber!

Ein Tabu bröckelt: Ist die Sonntags-Autowäsche bald überall erlaubt? Kirchenvertreter laufen gegen die mögliche Neuregelung Sturm.

50 Jahre altes Gesetz ohne Rückhalt
Dreck, lass nach! In Schleswig-Holstein dürfen Autofahrer mit ihrem Wagen künftig auch am Sonntag in die Waschanlage – ohne Wenn und Aber. Der Landtag machte mit einem neuen Sonn- und Feiertagsgesetz den Weg frei. Das über 50 Jahre alte Gesetz habe in der Bevölkerung ohnehin keinen Rückhalt mehr gehabt, so Innenminister Klaus Buß (SPD).

Während Kirchenvertreter gegen die Entscheidung scharf protestierten, ist für die Wirtschaft eine Neuregelung des sonntäglichen Waschverbots längst überfällig. "Wir hoffen, dass vom schleswig-holsteinischen Modell eine Signalwirkung ausgeht und andere Bundesländer nachziehen", sagt Sigrid Pook, Geschäftsführerin im Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche (BTG).

Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. In Hamburg kursiert ein fertiger Gesetzentwurf. In Baden-Württemberg wollen CDU und FDP das Thema auf die Tagesordnung bringen. Den größten Widerstand gibt es laut BTG in Bayern, Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen, wo sich Verbandslobbyisten seit Jahren erfolglos um Veränderungen bemühen.
An stillen Feiertagen bleibt's wie gehabt
Die Sonn- und Feiertagsregelungen fallen unter das Landesrecht. "Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen", so heißt es in der Regel, sind danach verboten. Auch die Autowäsche. Ausnahmen existierten bislang nur in Teilen Ostdeutschlands und in Hessen.

• Baden-Württemberg: Genehmigung nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Vor der Erteilung sind kirchliche Stellen zu hören.

• Brandenburg: Betrieb von Waschanlagen am Sonntag erlaubt, wenn hiervon keine Störung ausgeht. In der Nähe von Kirchen zwischen 6.00 und 11.00 Uhr verboten.

• Hessen: Ordnungsbehörden können den Betrieb von Portalwaschanlagen an Tankstellen auf Antrag erlauben. Öffnungszeiten nur zwischen 7.00 und 20.00 beziehungsweise 21.00 Uhr.

• Mecklenburg-Vorpommern: Betrieb von Autowaschanlagen sonntags generell erlaubt.

• Saarland: Ausnahmegenehmigung "beim Vorliegen eines Bedürfnisses", wenn Gottesdienste nicht gestört werden.

• Sachsen: Kreispolizeibehörden können aus wichtigen Gründen eine Befreiung erteilen. Zuvor sind die Kirchen anzuhören.

• Sachsen-Anhalt: Betrieb von Autowaschanlagen am Sonntag generell erlaubt.

• Thüringen: Betrieb von Waschanlagen am Sonntag erlaubt, sofern eine Störung der Feiertagsruhe ausgeschlossen werden kann. Genehmigungen erteilen die örtlichen Gemeindeverwaltungen.

Nur an den so genannten stillen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Volkstrauertag) bleibt das Autowaschen auch in den liberalsten Bundesländern verboten. Eigentlich eine saubere Lösung – für Autofahrer und Kirche.

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Sonntags bleibt die Waschstraße zu
Gregor Preiss, 19.05.2012 10:00 Uhr Stuttgarter Nachrichten

Stuttgart - Sonntagmorgen an einer Tankstelle in Stuttgart. Ein Autofahrer mit Hamburger Kennzeichen verlangt nach einer Waschkarte. Als ihm der Tankwart bedeutet, dass Autowaschen an Sonntagen verboten sei, zieht das Nordlicht kopfschüttelnd von dannen: „Provinz“, schimpft er.

So gesehen ist halb Deutschland „Provinz“, denn nicht nur in Baden-Württemberg ist das sonntägliche Autoschrubben – in Waschstraßen genauso wie in Cleanparks oder vor der eigenen Garage – untersagt. Auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen stellen die Sonntagsruhe über das Bedürfnis sauberkeitsbewusster Autofahrer. In Hamburg und dem Rest der Republik gibt es recht unterschiedliche Regelungen. Mal darf nur von 13 bis 19 Uhr gesaugt und gebürstet werden, mal nur in Gewebegebieten. Hohe Feiertage wie der Karfreitag sind sämtlichen Landesregierungen heilig – einzig Berlin erlaubt den Ganzjahreswaschbetrieb.

Für viele passt die Regelung nicht mehr zu den Lebensgewohnheiten des 21. Jahrhunderts. „Man darf sonntags inzwischen alles machen – nur nicht Autowaschen“, echauffiert sich Sigrid Pook, Geschäftsführerin beim Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche. Ihr Verband kämpft seit vielen Jahren für eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsgesetzes – in Baden-Württemberg stets vergebens.

Kretschmann ist der Sonntag heilig

In der alten schwarz-gelben Landesregierung konnten sich die Liberalen nicht gegen die beharrenden Kräfte der CDU durchsetzen. Und die grün-rote Landesregierung macht auch keine Anstalten, dieses abseitige, aber nicht unpopuläre Thema anzugehen. Ministerpräsident Winfried Kretsch­mann (Grüne) ist der Sonntag heilig. Dieser sei „als Tag der seelischen Erhebung“ zu schützen, befand der Katholik in einer früheren Mitteilung. Ausnahmen kämen nur für Unabdingbares in Betracht, und da gehöre Autowaschen gewiss nicht dazu. Der zuständige Innenminister Reinhold Gall (SPD) sieht die Sache vielleicht pragmatischer, doch auch für ihn steht eine Gesetzesänderung „derzeit nicht zur Diskussion“.

„Das Verbot ist nicht mehr zeitgemäß und nicht gerecht“, findet dagegen der FDP-Vorsitzende Hans-Ulrich Rülke. „Kinos, Gaststätten, Bäckereien und Fitnessstudios dürfen auch betrieben werden. Insofern sollten auch Waschstraßen von bürokratischer Überregulierung befreit werden.“

„Wir geben die Hoffnung nicht auf“, sagt Sigrid Pook vom Tankstellenverband. Ihr jüngster Vorstoß ist aber ungehört verhallt: Vom Staatsministerium in Stuttgart kam auf die neuerliche Bitte, das Sonntagswaschverbot zu lockern, keine Antwort.

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Waschfreier Sonntag: Einheitliche Regel fehlt
09.02.2011 21:44 Uhr Göttinger Tageblatt

Das Auto ist schön eingeschäumt und wartet nur darauf, dass sein Besitzer den Wasserschlauch in die Hand nimmt und den Waschvorgang beendet. Doch es kommt kein Wasser. Sehr ärgerlich, aber eine landespolitische Anordnung.

Es handelt sich nämlich keineswegs um ein technisches Problem innerhalb der Selbstwaschanlage (SB), das schnell behoben werden könnte.

Eine landespolitische Anordnung besagt, dass Waschanlagen in Niedersachsen sonntags geschlossen sein müssen. Bei SB-Anlagen reguliert das eine Zeitschaltuhr. Wer also um 23.55 Uhr am Sonnabend anfängt, sein Auto zu waschen, kommt in zeitliche Not. „Dieser Fall ist tatsächlich mehrmals vorgekommen“, erklärt Torsten Jünemann, geschäftsführender Gesellschafter der Waschanlage Formula Wash am Kaufpark. Das gesamte Sonntagsverbot sei nicht nachvollziehbar. „Man kann hier tanken und in der Tankstelle einkaufen oder im Eiscafé sitzen, aber sein Auto waschen darf man nicht“. Jünemann spricht sich für einen Modellversuch aus, sodass er am Sonntag zumindest einige Stunden lang öffnen kann. „Dann würde ich auch einen weiteren festen Mitarbeiter einstellen“, argumentiert er.

Leschek Biegelmann vom Esso Service Center am Weender Tor meint, dass gerade in Industriegebieten niemand von Waschanlagen gestört werde. In Wohngebieten sei ein Verbot hingegen in Ordnung. Grundsätzlich sei es zwar richtig, dass der Sonntag etwas besonderes bleibe. Dann jedoch müsse es auch länderübergreifend so sein. „Es ist schlicht wettbewerbsverzerrend, wenn in Hessen am Sonntag Waschanlagen geöffnet sind“, sagt der Geschäftsführer. Anthony Voigt von der Jet-Tankstelle am Maschmühlenweg findet es ungerecht, dass kirchliche Gründe für das Verbot herangezogen werden. „Sogar in Bayern sind Waschanlagen am Sonntag geöffnet“, merkt er an. Er verliere viele Kunden, da diese unter der Woche kaum Zeit hätten und daher ins benachbarte Hessen oder Thüringen fahren.

Genau das ist die Argumentationslinie von Thomas Brüch: „Bisher dachte ich, dass Waschanlagen überall am Sonntag geschlossen haben, aber wenn das in Hessen nicht so ist, kann ich mir gut vorstellen demnächst dorthin zum Waschen zu fahren“, sagt der 46-jährige Göttinger. Sonntags habe man für solche Dinge am meisten Zeit. Günter Keim hingegen ist es egal, ob Waschanlagen sonntags öffnen. „Die Zeit nehme ich mir unter der Woche. Ich mache da keinen Bohei drum“, erklärt der 77-jährige.

Es gibt auch Fürsprecher für die Sonntagsruhe. „Es ist in Ordnung, dass sonntags geschlossen bleibt“ sagt Frank Kulle. Er ist selbstständiger Betreiber eines Fuhrparkservices und meint, dass Autofahrer auch von Montag bis Sonnabend ihr Gefährt säubern können. „Wenn am Sonntag alles auf hat, dann verliert dieser Tag den Stellenwert, der ihm gebührt“.

Anderswo erlaubt

Laut dem „Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage“ sind „öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen“, verboten. Dazu zählt auch die sonntägliche Autowäsche. Zuletzt gab es 2008 den Versuch, das Sonntagswaschverbot zu Fall zu bringen. Die FDP scheiterte damit jedoch am Widerstand der CDU-geführten Landesregierung, die sich in dieser Sache an die Landeskirchen gewandt hatte. In anderen Bundesländern gibt man sich liberaler: So darf das Auto in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und sogar im erzkatholischen Bayern an den meisten Sonntagen gewaschen werden. Das Saarland erteilt Ausnahmegenehmigungen, solange Gottesdienste nicht gestört werden. In Hessen ist die Wäsche in Selbstbedienungs-Waschboxen und in Autowaschanlagen zwar grundsätzlich verboten, Ausnahmen gibt es jedoch für schallgeschützte Waschanlagen an Tankstellen. In Thüringen ist die Autowäsche erlaubt, sofern die Feiertagsruhe nicht gestört wird.
Von Michael Kerzel

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Autowaschen in Bayern – Die neue Regelung
 
Am 09. Mai hat der Bayerische Landtag das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage - Feiertagsgesetz - FTG -  so geändert, dass für den Betrieb von Autowaschanlagen das Verbot der öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten an Sonn- und Feiertagen – ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag,Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag –ab 12.00 Uhr dann nicht gilt, wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. Das Gesetz ist am 01. Juni 2006 in Kraft getreten.
 
Diese Regelung wird in den letzten Wochen in Bayern schrittweise umgesetzt. In vielen Gemeinden diskutieren – entweder auf Antrag der Tankstellenbetreiber oder aus eigenem Antrieb – die Gemeinden Ausnahmen vom Sonntagswaschverbot. In der Passauer Region debattierten die  verschiedenen Gemeinderäte bereits vor Inkrafttreten der Regelung darüber. Bft-Mitglied Gisela Zillinger, die bereits einen Antrag auf Sonntagsöffnung gestellt hatten,  brachte das Problem in der Passauer Neuen Presse wie folgt auf den Punkt: »Für den Erhalt der grenznahen Tankstellen ist es unglaublich wichtig, dass wir auch sonntags unsere Waschanlagen zur Verfügung stellen dürfen. Die Umsätze gehen immer mehr zurück, und wir haben doch jede Menge Energiekosten. Wir müssen auch schauen, dass wir diese Kosten decken können. «
 
Nachbargemeinden in Bayern schauen aufeinander, wie die jeweils andere Gemeinde das Problem löst. Auch die Diskussionsstränge sind nicht einzuordnen. Ist es in der einen Gemeinde die CSU, die dagegen ist, ist es in der anden Gemeinde die SPD oder die Freien Wähler. Als Beispiel hierfür zwei mittlere Städte in Bayern, Deggendorf und Schwangau. In der Stadt Deggendorf entschied man sich so: „Während Vertreter von SPD, Freien Wählern und Grünen die Sonntagsruhe gestört sahen und gegen den Antrag stimmten, argumentierte die CSU damit, daß wegen der Neuregelung kaum jemand zusätzlich arbeiten müsse. Außerdem seien die Waschanlagen leise vom Betrieb her.“ (Quelle. „UnserRadio“). Anders wiederum in Schwandorf: Die Mittelbayerische Zeitung berichtete wie folgt: „Der Sonntag muss als freier Tag besonders geschützt werden. Dieser Meinung sind sowohl CSU- wie auch SPD-Fraktion samt Oberbürgermeister Helmut Hey. Durch die Änderung des Feiertagsgesetzes wäre es Städten und Gemeinden derzeit möglich, beispielsweise Autowaschanlagen zu erlauben, sonntags geöffnet zu haben. In Schwandorf aber sollen die Waschanlagen auch künftig an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Dies zumindest empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Stadtrat zur Beschlussfassung. Weder CSU-Sprecher Andreas Wopperer noch sein SPD-Kollege MdL Franz Schindler glauben zudem daran, dass Waschanlagenbetreiber so mehr Umsatz machen könnten.“
 
Auch die Stimmen de Kunden sind nicht eindeutig festlegbar. Viele begrüßen die neuen Möglichkeiten, andere wiederum sprechen sich klar und deutlich dagegen aus.
Wer jetzt die Möglichkeiten des neuen Feiertagsgesetzes nutzen will, sollte sich in seiner Kommune mit positiv gesonnenen Stadt- oder Gemeindevätern kurzschließen und die Möglichkeiten ausloten. Wenn die Stimmung günstig ist, sollte – zusammen mit anderen Wachanlagenbetreibern – ein entsprechender Vorstoß gestartet werden.
Hilfestellung können wir gerne leisten.
 

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Keine Autowäsche am Sonntag
Geretsried 26.07.08  merkur-online.de
Die Autowaschanlagen in Geretsried müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Mit 21:9 Stimmen hat der Stadtrat gestern Abend den Beschluss des Hauptausschusses gekippt, der eine Erweiterung der Öffnungszeiten empfohlen hatte. Vorausgegangen war eine zum Teil hitzige Debatte. Einige Stadträte hatten vorgefertigte Erklärungen dabei, CSU-Chef Gerhard Meinl zitierte sogar aus dem Weltkatechismus.
Auf den Zuhörerrängen saßen zahlreiche Vertreter der Kirchen und der katholischen Arbeitnehmerbewegung. Die KAB hatte in einem Brief zum Protest aufgerufen.

von Sabine Schörner,
Ordnungsamtsleiter Günter Stowasser erklärte eingangs, dass die bayerische Staatsregierung das Sonn-und Feiertagsgesetz gelockert hat. Danach können Autowaschanlagen an diesen Tagen ab 12 Uhr öffnen mit Ausnahme von Neujahr, Ostern, Pfingsten und Weihnachten, wenn die jeweilige Kommune eine entsprechende Verordnung erlässt. Wie die Entscheidung auch ausfällt, eröffnete Heidrun Rösing (CSU) die Debatte im Stadtrat, sie spiegelt nicht die Gesamtmeinung in der Stadt wider. Sie selbst vertrat die Meinung, dass man in Deutschland nicht alles reglementieren müsse. Der mündige Bürger könne selbst entscheiden, ob er sein Auto am Sonntag wasche oder nicht. Außerdem sei die sonntägliche Ruhe durch berufliche, soziale oder private Verpflichtungen ohnehin schon gestört. Dann müssen wir nicht noch eins draufsetzen, entgegnete Brigitta Siepmann (Grüne). Sonntag muss Sonntag bleiben, forderte energisch Manfred Freiseisen (Freie Wähler). Sein Fraktionskollege Wolfgang Lorz sowie Bürgermeisterin Cornelia Irmer (parteifrei) schlossen sich an. Sie sahen schlicht keine Notwendigkeit, am Sonntag sein Auto zu waschen, und dafür ein Stück abendländischer Kultur zu opfern. Auch Hans Schmuck (CSU) wollte den Sonntag nicht weiter aushöhlen lassen. Er fürchtet, dass als nächstes die Ladenöffnungszeiten erweitert werden. CSU-Chef Gerhard Meinl verwies dagegen auf die freie Marktwirtschaft und zitierte aus dem Weltkatechismus. Darin habe er nichts gefunden, was gegen eine Öffnung der Autowaschanlagen am Sonntag spreche: Ich kann mit gutem katholischen Gewissen zustimmen. Auch Harald Sachers (CSU), ebenfalls Katholik, sprach sich für mehr Laissez faire aus. Er ärgere sich, dass, wenn die Staatsregierung eine Reglementierung abschaffen will, gleich das Geschrei von irgendwelchen Minderheiten losgeht. Der Brief der KAB sei beleidigend und polemisch gewesen. SPD-Fraktionschef Walter Büttner wiederum sprach von einer Bauch-Entscheidung. Und mein Bauch sagt, dass es falsch ist. Mit der Mehrheit stimmte er gegen die Öffnung der Autowaschanlagen am Sonntag, wie schon Wolfratshausen und Bad Tölz. Büttner betrifft das Problem ohnehin nicht: Ich habe meine Autos nie gewaschen. Wenn sie dreckig waren, habe ich sie verkauft.

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